16. Hinweisschreiben der Schulleitung
Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Ihnen ist bekannt, dass das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten seit dem 07.03.2022 Änderungen zur Schul-Corona-Verordnung und zum Hygieneplan ermöglicht.
Trotz höherer Fallzahlen an unserer Schule nehmen wir ab dem 14.03.2022 folgende Änderungen vor:
- Die Maskenpflicht wird ausschließlich am Sitzplatz und im Freien aufgehoben. Das Tragen einer medizinischen Maske wird weiterhin empfohlen.
- Eine spezielle Wegeführung und die Wartebereiche werden überflüssig.
- Die Schulhöfe der 7. - 10. Klassen werden zusammengelegt, der Schulhof der 5./6. Klassen bleibt erhalten.
- Die Schüler der 7. - 10. Klassen benutzen die Toiletten in der 2. Etage, die Schüler der 5./6. Klassen weiterhin die in der 1. Etage.
- Die Benutzung aller Eingänge ist möglich; jedoch verweisen wir darauf, auf dem schnellsten Weg in den Raum zu gehen. Die Schüler der 5./6. Klassen behalten ihre Eingangsbereiche bei.
Unverändert bleiben die Abstands- und Hygieneregeln, die Testpflicht und das Lüften.
Bitte beachten Sie:
Sollte bei der Testung in der Klasse Ihres Kindes bei einem Kind ein positives Ergebnis vorliegen, gilt für alle Kontaktpersonen und bei jedem weiteren Fall an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Testpflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Zudem gilt in dem Zeitraum der fünf Testtage während der gesamten Schulzeit, also auch im Unterricht am Platz, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. (Festlegungen des LAGUS zum Management enger Kontaktpersonen und Infizierter in Schulen vom 28.02.2022)
Sobald weitere Lockerungsschritte möglich werden, erhalten Sie und Ihre Kinder zeitnah dazu Informationen.
Im Sinne der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts bedanke ich mich für Ihr Verständnis.
S. Hänsel Waren, 11.03.2022
(Schulleiterin)