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Schul- und Hausordnung ab 01.10.2024

 

 

Schul- und Hausordnung

der Regionalen Schule Waren/West

(Fassung vom 26.09.2024)

 

  1. Präambel

 

Eine Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern braucht bestimmte Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben. Dabei ist unsere Schule eine friedliche, interkulturelle und weltoffene Lehr- und Lernstätte.


Das gemeinsame Leben an unserer Schule soll ein Spiegelbild dessen sein, wie wir uns ein demokratisches und sozial engagiertes Zusammenleben wünschen und anstreben.


Wir achten und beachten in unserem täglichen Miteinander die Prinzipien unserer Gemeinschaft mit respektvollem Umgang und gegenseitiger Toleranz, Mitverantwortung jedes bzw. jeder Einzelnen, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Fairness.


Unterschiedliche Auffassungen, Konfliktfälle, Probleme oder sogar Streitigkeiten wird es immer geben. Der verantwortliche Umgang mit Konflikten und die Fähigkeit, ohne aggressives Verhalten gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden, ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Arbeiten an unserer Schule.


Wir möchten, dass der gemeinsame Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und beteiligte Eltern einen beträchtlichen Abschnitt ihres Lebens verbringen, auch Freiräume beinhalten sollte. Neben Arbeit und Leistung müssen auch Spaß und Freude eine Rolle spielen. Diese sind wichtig für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Einzelnen in der Gemeinschaft.

 

 

 

  1. Geltungsbereich

 

Die Schul- und Hausordnung der Regionalen Schule Waren West ist gültig für das Schulgebäude, die Sporthalle, die Mensa sowie das befriedete Schulgelände und alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Die Schulleitung sowie deren Lehrkräfte üben das Hausrecht aus. Schulfremde Personen haben sich beim Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anzumelden. 

 

 

 

  1. Schulbeginn

 

Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich bis spätestens fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof. Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 07:50 Uhr.

 

 

 

  1. Regelungen für den Unterricht und die Pausen

 

Die Schülerinnen und Schüler betreten nach dem Vorklingeln um 07:45 Uhr sofort das Schulhaus und suchen ihre Unterrichtsräume auf. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fachräume für Sport, Chemie und Physik, Biologie, Technik, Werken, Informatik, die vor dem Lehrer nicht betreten werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler wechseln selbstständig die Fachräume. 

 

Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht. Das Klingelzeichen gibt den Hinweis dazu.

 

Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes untersagt. Das Verlassen des Schulgebäudes oder der Unterrichtsräume durch Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.

 

Nach dem Klingeln zur Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof oder zum Essen in die Mensa. Das Verlassen des Schulhofes ist hier für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-8 untersagt. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9-10 dürfen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten das Schulgelände in den Hofpausen verlassen. Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht seitens der Schule und der damit verbundene Versicherungsschutz. Schülerinnen und Schülern kann bei Verstößen durch die Schulleitung die Erlaubnis zum Verlassen des Schulhofes entzogen werden.

Schülerinnen und Schüler, die Sport haben, bleiben bis zum Klingelzeichen auf dem Schulhof und gehen erst dann zur Sporthalle.


Bei schlechten Witterungsbedingungen wird die Pause abgeläutet (2 x lang). Wird vor der Hofpause abgeläutet, verbleiben die Schüler im Raum bis zum Ende der Pause. Wird während der Hofpause abgeklingelt gehen die Schülerinnen und Schüler in den Raum, in dem der Unterricht nach der Pause stattfindet.

 

Unterrichtszeiten ab 02.09.2024

 

 

  1.    7.50 Uhr –  8.35 Uhr 5 min Pause       (45min)

  2.    8.40 Uhr –  9.25 Uhr                               (45min)

 

25 min 1.Hofpause 

 

  1.    9.50 Uhr – 10.35 Uhr  5 min Pause    (45min)

  2.  10.40 Uhr – 11.25 Uhr                              (45min)

 

30 min 2.Hofpause / Mittagspause

 

  1.  11.55 Uhr – 12.40 Uhr 5 min Pause      (45min)

  2.  12.45 Uhr – 13.30 Uhr 5 min Pause      (45min)

  3.  13.35 Uhr – 14.20 Uhr

 

 

Bis zum Stundenbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler auf ihrem Platz und zum Unterricht bereit. Während des Unterrichts ist jeglicher Verzehr von Lebensmitteln und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, Ausnahmen regelt die jeweilige Lehrkraft.


Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse sein, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. Nach Stundenschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend die Räume. Der Ordnungsdienst ist für das Säubern der Tafel verantwortlich. Ist die Klasse zuletzt in einem Raum, sind die Stühle hochzustellen (Pläne hängen im Raum aus), die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen, die digitale Tafel herunterzufahren und die Heizkörper auf Stufe 2-3 zu belassen.


Hinweise:
Schülerinnen und Schüler, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen, werden im Klassenbuch namentlich erfasst und können von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Sollte dieses des Öfteren passieren, werden die Schülerinnen und Schüler durch den Klassenlehrer oder die Schulleitung erzieherisch zur Verantwortung gezogen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.


Die großen Fenster in den Räumen dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet und müssen nach jeder Stunde wieder verschlossen werden.


Alle Vertretungspläne und Aushänge sind auf dem NEWSPOINT und auf der Homepage der Schule einsehbar.


In geplanten bzw. kurzfristig anfallenden Freistunden verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof, im Schulclub oder unter Aufsicht in der MENSA auf.

Hier unterliegen sie den Regelungen der Schulordnung. Das Verlassen des Schulhofes ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder der Sorgeberechtigten gestattet. Für Schülerinnen und Schüler, die in den Freistunden oder nach dem Unterricht das Schulgelände verlassen, wird der Versicherungsschutz ausgesetzt. 


Im Gebäude und auf dem Schulgelände verhalten sich die Schülerinnen und Schüler diszipliniert und achten auf Ordnung und Sauberkeit, was auch für die Klassenräume und die Toiletten sowie für öffentliche Wege und Plätze gilt. 


Wer das Schulgelände, die Klassenräume und die Toiletten absichtlich verschmutzt, kann zur Wiedergutmachung des Schadens herangezogen werden. Für die ganzjährige Säuberung des Schulgeländes durch Schülerinnen und Schüler aller Klassen wird ein Reinigungsplan erstellt. Ein Wechsel erfolgt wöchentlich.


Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände. Alle Fahrschüler sind verpflichtet den ersten Bus/Zug nach Unterrichtsschluss für die Heimfahrt zu nutzen. Bis zur Abfahrt halten sie sich nach gesonderten Regeln im Bereich der Mensa oder im Schulclub auf. Im Bereich der Mensa ist die Nutzung von digitalen Endgeräten nach Unterrichtsschluss gestattet.

 

 

 

  1. Einhaltung und Schutz von Schuleigentum

 

Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Aufrechterhaltung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit. Unsere Grünanlagen sind keine Spiel- und Aufenthaltsplätze. Bei nachlässigem Umgang oder mutwilligen Beschädigungen von Schuleigentum, wie z. B. Möbeln, Lehrmitteln, Büchern, Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof, müssen diese Gegenstände durch Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern ersetzt werden.

 

 

 

  1. Freistellung / Abmeldung vom Unterricht

 

Für Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht aus privaten Gründen befreit werden möchten, müssen die Eltern die Freistellung zeitnah vor der Abwesenheit beim Klassenleiter beantragen. Freistellungen bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter genehmigen, Freistellungen ab 3 Unterrichtstagen genehmigt ausschließlich die Schulleitung.


Kann ein Schüler seine Schulpflicht nicht wahrnehmen, so ist der Klassenlehrer durch die Erziehungsberechtigten über das Sekretariat oder per Abmeldeformular auf der Homepage unter Angabe des Grundes darüber am selben Tag bis 8.00 Uhr in Kenntnis zu setzen.


Schriftliche Entschuldigungen sind dem Klassenleiter persönlich innerhalb von drei zusammenhängenden Werktagen nach Beendigung der Abwesenheit zu übergeben. Freistellungen, Entschuldigungen und andere Genehmigungen bedürfen einer korrekten äußeren Form, wobei mindestens das Format DIN A5 eingehalten werden sollte.

 

 

 

  1. Verhalten bei Alarm

 

Bei Auslösen des Alarms (Dauerton Sirene) verlassen die Schülerinnen und Schüler unter Leitung des jeweiligen Fachlehrers unverzüglich den Klassenraum. Es gelten die Bestimmungen des Alarm- und Evakuierungsplans (Belehrungen sind mindestens zweimal pro Schuljahr vorzunehmen).

 

 

 

  1. Allgemeine Hinweise

 

Fundsachen werden vom Hausmeister verwaltet.

 

Es ist verboten, pyrotechnische Erzeugnisse, Messer, Waffen und gefährliche Gegenstände in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitzubringen. Der Umgang mit offenem Feuer und Licht ist im Schulgebäude und im Schulgelände grundsätzlich verboten.

 

Der Genuss und das Mitführen von Tabakwaren, E-Zigaretten (Vapes, Pods, u.ä.), Alkohol und sonstigen Rauschmittel sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Der Konsum von Energydrinks ist ebenfalls untersagt. Verhaltensgrundsätze für die Benutzung der Schülerbusse regelt ein Belehrungsblatt, das von den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern durch Unterschrift zur Kenntnis genommen wird.

 

Alle Schülerinnen und Schüler dürfen mit dem Fahrrad oder E-Rollern und Kleinkrafträdern zur Schule kommen und sind bei Unfällen auf dem Schulweg grundsätzlich versichert (Schulwegeunfall). Das Fahren mit Fahrrädern, E-Rollern und Kleinkrafträdern auf dem Schulgelände ist untersagt. Für Fahrräder und E-Roller sind die dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten zu nutzen und gegen Diebstahl zu sichern. Eine Sachversicherung des Schulträgers (Schadenssumme bis max. 250,00 EURO) tritt nur in Kraft, wenn ein ursächlicher Schaden nachweisbar ist. Das Parken von Kleinkrafträdern auf dem Schulgelände ist nur durch die Genehmigung der Schulleitung möglich.

 

Sollten Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen müssen, haben sie sich beim betreffenden Fachlehrer abzumelden, der diesen Fakt im Klassenbuch vermerkt. Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Sekretariat zu melden, von dort erfolgt die Information an die Eltern. Das Werfen mit Schneebällen, Flaschen, harten Bällen und jeglichen anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände untersagt. Die Benutzung von Laserpointern ist generell verboten.

 

Mobile digitale Endgeräte (z.B. Smartphone, Smartwatch, Tablets, Kopfhörer, u.ä.) sind im Unterricht und bei allen anderen schulischen Veranstaltungen nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer oder der Klassenlehrer im Einzelfall. 

Die Benutzung von mobilen digitalen Endgeräten mit Camerafunktion sind im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen untersagt. Zuwiderhandlungen führen zur Abgabe und Hinterlegung der Geräte im ausgeschalteten Modus bei der Schulleitung gegen ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Dort kann es ausschließlich von den Eltern persönlich abgeholt werden! Bei Kontrollen durch Lehrkräfte sind die oben aufgezählten Geräte vorzuzeigen! Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Film- und Fotografieverbot. Verstöße werden nach § 60 und §60a des Schulgesetzes von M-V sowie straf- bzw. zivilrechtlich geahndet.

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule bekleiden sich für einen Ort des Lernens angemessen. Die Schulsportanlage kann in den großen Pausen genutzt werden. 

 

Alle schriftlichen Leistungskontrollen und Klassenarbeiten der Klassenstufe 5 und 6 werden mit einem Füllfederhalter geschrieben. 

 

 

 

  1. Inkrafttreten

     

    Die vorliegende Schul- und Hausordnung tritt durch den Beschluss der Schulkonferenz vom 26.09.2024 ab 01.10.2024 in Kraft.

 

Waren (Müritz), 26.09.2024

 

   Frank Braun

   -Schulleiter-